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LAG Berlin, 27.01.1993 - 1 TaBV 5/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen für Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan; Ablehnung der Erhebung eines Zeugenbeweises im Rahmen der Offensichtlichkeitsprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 98; BetrVG §§ 111 112 § 112a Abs. 1 Nr. 1
Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Einsetzung - Interessenausgleich; Bestellungsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.10.1992 - 47 BV 430/92
- LAG Berlin, 27.01.1993 - 1 TaBV 5/92
Papierfundstellen
- AiB 1993, 733
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit
"Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21). - LAG Baden-Württemberg, 20.12.2005 - 21 TaBV 5/05
Einsetzung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
Überdies entscheidet die Einigungsstelle zunächst auch selbst - wenn auch nicht verbindlich - über ihre Zuständigkeit (vergleiche dazu auch den Beschluss des LAG Berlin vom 27.01.1993 - 1 TaBV 5/92; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Februar 1996 - 12 TaBV 1/96 - sowie die frühere Rechtsprechung der 7. Kammer des LAG Baden-Württemberg: Beschluss vom 02. Mai 1984 - 7 TaBV 1/84; Beschlussverfahren 7 TaBV 9/86 ff.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Juli 1997 - 16 TaBV 11/96 - Beschluss vom 03.12.1997 - 21 TaBV 3/97 - LAG Köln, Beschluss vom 06.06.2005 - 2 TaBV 18/05).